Geringwertige Wirtschaftsgüter einfach erklärt
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Anlagegüter, also Vermögensgegenstände, die ein Unternehmen zur Erzielung von Einnahmen nutzt und die eine bestimmte Anschaffungs- oder Herstellungskostengrenze nicht überschreiten. Diese Grenze variiert von Land zu Land und kann sich auch im Laufe der Zeit ändern.
In Deutschland zum Beispiel dürfen geringwertige Wirtschaftsgüter ab dem Jahr 2018 bis zu einem Betrag von 800 Euro (ohne Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass der Betrag im Anschaffungsjahr vollständig vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden kann.
Geringwertige Wirtschaftsgüter können verschiedene Formen annehmen, darunter Büromaterial, Computerzubehör, kleinere Maschinen und Werkzeuge. Wichtig ist, dass sie selbstständig nutzbar sein müssen, also nicht als Teil eines größeren Wirtschaftsguts. Zum Beispiel wäre ein Computer ein eigenständiges Wirtschaftsgut, während eine Computermaus, die zusammen mit dem Computer gekauft wurde, als Zubehör und nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut betrachtet würde.
Die Regelung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren, da diese Güter nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Stattdessen können sie sofort vollständig abgeschrieben und somit direkt steuermindernd geltend gemacht werden. Verschaffe dir jetzt deinen Überblick.
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