Geschäftsfähigkeit einfach erklärt – wer darf eigentlich Verträge abschließen?
Ob Kaufvertrag, Abo oder Arbeitsvertrag – um Verträge rechtsgültig abschließen zu können, braucht man die sogenannte Geschäftsfähigkeit. Aber was genau bedeutet das eigentlich, und ab wann gilt man als geschäftsfähig? Dieses Thema ist nicht nur prüfungsrelevant, sondern begegnet dir auch im Alltag immer wieder – also lohnt sich ein genauer Blick.
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Was ist Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, rechtlich wirksame Verträge abzuschließen. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und stellt sicher, dass nur Personen mit ausreichender Reife und Verständnis Verträge eingehen dürfen. Ohne Geschäftsfähigkeit sind abgeschlossene Verträge meist nicht gültig.
Welche Stufen der Geschäftsfähigkeit gibt es?
Es gibt drei Stufen: Geschäftsunfähigkeit (unter 7 Jahre), beschränkte Geschäftsfähigkeit (7–17 Jahre) und volle Geschäftsfähigkeit (ab 18 Jahren). Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der Eltern Verträge abschließen – es sei denn, es handelt sich um sogenannte Taschengeldgeschäfte.
Warum ist Geschäftsfähigkeit wichtig?
Die Geschäftsfähigkeit schützt vor rechtlichen Nachteilen. Sie sorgt dafür, dass Menschen nur dann bindende Entscheidungen treffen können, wenn sie deren Bedeutung auch wirklich verstehen. Besonders in der Ausbildung ist es wichtig zu wissen, welche Verträge du schon selbst abschließen darfst – und wann du die Zustimmung deiner Eltern brauchst.
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