Kaufvertragsstörungen – einfach erklärt mit Beispielen & Rechten
Ein Kaufvertrag scheint simpel: Ware gegen Geld. Doch was passiert, wenn die Ware beschädigt ist, zu spät ankommt oder gar nicht geliefert wird? Oder wenn der Käufer einfach nicht zahlt? Genau hier kommen die sogenannten Kaufvertragsstörungen ins Spiel. In diesem Beitrag lernst du, welche Arten von Störungen es gibt, welche Rechte du hast und was du bei Lieferverzug, Sachmängeln oder Zahlungsverzug tun kannst. Dieses Thema ist enorm wichtig – nicht nur für deine Prüfung, sondern auch im echten Berufsleben.
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Was versteht man unter einer Kaufvertragsstörung?
Eine Kaufvertragsstörung liegt vor, wenn eine der beiden Vertragsparteien (Käufer oder Verkäufer) ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht oder nur unvollständig erfüllt.
Das kann eine zu späte Lieferung sein, eine mangelhafte Ware oder eine unterlassene Zahlung. Rechtlich gesehen handelt es sich dann um sogenannte Leistungsstörungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt sind.
Arten von Kaufvertragsstörungen
- Lieferverzug – Ware wird nicht rechtzeitig geliefert.
- Sachmangel – beschädigt, falsch, unvollständig.
- Zahlungsverzug – der Käufer zahlt nicht pünktlich.
- Annahmeverzug – der Käufer nimmt Ware nicht an.
Jede dieser Störungen hat eigene rechtliche Folgen – und du solltest wissen, wie du richtig darauf reagierst.
Welche Rechte hast du bei Lieferverzug?
Kommt eine Lieferung zu spät, kannst du dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen. Reagiert er nicht, hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Besonders wichtig: Du musst den Verzug nachweisbar anmahnen, z. B. mit einem Schreiben. Auch Verzugszinsen können fällig werden, wenn dir durch die Verspätung ein Schaden entsteht.
Was tun bei mangelhafter Lieferung (Sachmangel)?
Wenn die gelieferte Ware beschädigt, fehlerhaft oder falsch ist, liegt ein Sachmangel vor. In diesem Fall kannst du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen – entweder durch Reparatur oder Lieferung einer neuen Ware.
Erst wenn das nicht klappt, darfst du den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Voraussetzung ist: Der Mangel war nicht durch dich verursacht und du hast ihn rechtzeitig gemeldet.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Wenn der Käufer nicht pünktlich zahlt, gerät er in Zahlungsverzug. Der Verkäufer darf dann Verzugszinsen fordern und unter Umständen gerichtlich gegen den Käufer vorgehen. Oft genügt eine Zahlungserinnerung, aber bei hartnäckigem Zahlungsverzug kommen Inkasso, Mahnbescheid oder Klage infrage.
Für Prüfungen ist wichtig: Ab wann tritt Verzug ein? Merke dir folgendes, in der Regel 30 Tage nach Rechnungserhalt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Fristen und Bedingungen musst du beachten?
Ob Lieferverzug oder Sachmangel – du musst dem Vertragspartner immer eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben. Erst danach sind weitere Schritte wie Rücktritt oder Minderung möglich. Auch für die Mängelrüge gibt es Fristen:
Bei einem Kauf zwischen Unternehmern gilt die sofortige Rügepflicht. Bei Verbrauchern gilt meist eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
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