Handlungsvollmacht einfach erklärt – Rechte, Formen und Unterschiede
Die Handlungsvollmacht ist eine der häufigsten Vollmachtsformen im Geschäftsleben und spielt auch in deiner Ausbildung eine wichtige Rolle. Sie erlaubt bestimmten Personen, im Namen eines Unternehmens zu handeln – aber nicht unbegrenzt. Hier erfährst du, was genau eine Handlungsvollmacht ist, wie sie entsteht und worin sie sich von der Prokura unterscheidet.
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Was ist eine Handlungsvollmacht?
Die Handlungsvollmacht ist eine geschäftliche Vertretungsvollmacht, die in einem Unternehmen bestimmten Mitarbeitenden erlaubt, alltägliche Geschäfte im Namen des Betriebs abzuwickeln. Sie ist im § 54 HGB geregelt und deutlich eingeschränkter als die Prokura. Sie gilt beispielsweise für den Einkauf, Kundenkontakt oder interne Abläufe.
Welche Arten der Handlungsvollmacht gibt es?
Man unterscheidet zwischen der Generalhandlungsvollmacht (für alle gewöhnlichen Geschäfte eines Unternehmens), der Artvollmacht (für bestimmte Arten von Geschäften, z. B. nur Bestellungen) und der Einzelvollmacht (für ein konkretes Geschäft). Die Form der Vollmacht bestimmt also, wie viel Verantwortung übertragen wird.
Worin liegt der Unterschied zur Prokura?
Die Prokura ist eine deutlich umfangreichere Vollmacht und berechtigt z. B. auch zur Aufnahme von Krediten, zum Kauf von Immobilien oder zur Erteilung weiterer Vollmachten. Im Gegensatz dazu ist die Handlungsvollmacht auf gewöhnliche Geschäfte beschränkt und darf nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Der rechtliche Spielraum ist also deutlich enger.
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