Offene Handelsgesellschaft (OHG) einfach erklärt
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform einer Personengesellschaft im deutschen Handelsrecht. Sie ist eine der ältesten und traditionellsten Unternehmensformen und wird vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt. Die OHG ist durch eine einfache Gründung und eine persönliche Haftung der Gesellschafter charakterisiert.
Hier sind die wichtigsten Merkmale und Aspekte der Offenen Handelsgesellschaft (OHG):
1. Gründung: Die OHG entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen mindestens zwei Gesellschaftern. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung, und die Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die OHG kann auch stillschweigend gegründet werden, ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt.
2. Haftung: Ein zentrales Merkmal der OHG ist die persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter. Das bedeutet, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der OHG mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Die Gesellschafter haften dabei nicht nur für ihre Einlage, sondern auch für die Verbindlichkeiten der anderen Gesellschafter.
3. Firma: Die OHG muss im Handelsregister eingetragen sein und eine Firma führen, die den Namen der Gesellschafter oder einen Fantasienamen enthalten kann. Der Zusatz "OHG" muss im Firmennamen enthalten sein, um die Rechtsform kenntlich zu machen.
4. Geschäftsführung: Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäfte der OHG zu führen und diese nach außen zu vertreten. Es besteht also eine gemeinschaftliche Geschäftsführungsbefugnis, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag ist eine andere Regelung vorgesehen.
5. Gewinn- und Verlustbeteiligung: Die Gewinne und Verluste der OHG werden unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung am Gesellschaftskapital verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
6. Buchführung und Bilanzierung: Die OHG ist zur Buchführung und zur Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz verpflichtet, wenn sie einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb betreibt.
7. Beendigung: Die OHG kann durch Zeitablauf, den Tod eines Gesellschafters oder durch Ausscheiden eines Gesellschafters beendet werden. Der Austritt eines Gesellschafters führt jedoch nicht zur Auflösung der OHG, sondern nur zu seinem Ausscheiden.
Die Offene Handelsgesellschaft ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen, bei denen persönliche Haftung und eine enge Zusammenarbeit der Gesellschafter von Bedeutung sind. Die einfache Gründung und die Flexibilität bei der Geschäftsführung machen die OHG zu einer attraktiven Option, insbesondere für kleinere Familienunternehmen oder Partnerschaften. Allerdings sollte die unbeschränkte Haftung sorgfältig bedacht und entsprechend abgewogen werden.
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